Wenn Hunde mit
auf Reisen gehen - Was gehört in den Koffer:
Sicherheit: Leine
und Halsband (mit Namenskärtchen und Urlaubs- wie Heimatadresse),
"Gassi-Set" oder Plastiktüte, Papier, Schäufelchen,
ggfs. Maulkorb
Papiere: Impfpaß,
Gesundheitszeugnis und falls notwendig, sonstige Grenzpapiere; Versicherungsnummer
der Haftpflichtversicherung, ggfs. Ticket für Zug, Flugzeug oder
Schiff
Verpflegung:
Futter, Leckerle, Futternapf und Wassernapf, Dosenöffner, Löffel
Beschäftigung:
Spielzeug, Kauknochen, Hundekorb oder Hundedecke
Gesundheit und
Pflege: Bürste, Kamm, Flohhalsband und Zeckenhalsband und -spray,
Augentropfen und Ohrentropfen, Pinzette, Mittel gegen Durchfall
Damit man bei der Reisevorbereitungen auch nichts vergisst, empfiehlt
es sich, eine Checkliste vorzubereiten, die man dann beim Packen der
Reisetasche abhakt. Es ist sehr hilfreich, während der Fahrt und
auch am Urlaubsort immer alles auf Zugriff bereit zu haben. So wird
der Urlaub mit dem vierbeinigen Freizeitpartner erst richtig zum Vergnügen!
Einreisebestimmungen
Deutschland
EU-Bestimmungen: Bei Reisen muss der neue Heimtierausweis mitgeführt
werden, der vom Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass
im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige
Tollwutimpfung - gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung
gegen Tollwut - mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen
wurde.
Österreich
EU-Bestimmungen: Bei Reisen muss der neue Heimtierausweis mitgeführt
werden, der vom Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass
im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige
Tollwutimpfung - gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung
gegen Tollwut - mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen
wurde.
Schweiz
Ab 01.07.07:
Weitestgehende Anpassung an die EU-Bestimmungen, also Tollwutimpfungen
im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers (keine Tollwutimpfung
im 12-Monats-Rythmus mehr erforderlich)
Niederlande
EU-Bestimmungen: Bei Reisen muss der neue Heimtierausweis mitgeführt
werden, der vom Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass
im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige
Tollwutimpfung - gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung
gegen Tollwut - mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen
wurde.
Frankreich
EU-Bestimmungen: Bei Reisen muss der neue Heimtierausweis mitgeführt
werden, der vom Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass
im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige
Tollwutimpfung - gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung
gegen Tollwut - mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen
wurde.
Kroatien
Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowierung
gekennzeichnet sein, die auch im Ausweis eingetragen sein muss. Vom
Tierarzt ist eine Bescheinigung erforderlich, dass das Tier gesund ist,
kein Verdacht auf eine meldepflichtige ansteckende Krankheit besteht
und dass das Tier nicht aus einem Land stammt, in dem ansteckende Krankheiten
grassieren, die auf das Tier übertragen werden können. Eine
mindestens 6-monatige und nicht älter als 1 Jahr alte Bescheinigung
über die Tollwutimpfung ist vorzulegen.